Die Mehrwertsteuer (MWST), die bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben wird, heisst Einfuhrsteuer. Sie wird grundsätzlich bei jeder Einfuhr von Gegenständen erhoben, also auch bei kostenlosen Sendungen.
Der Normalsteuersatz beträgt 8 % - gleich wie bei Käufen im Inland. Gewisse Gegenstände des täglichen Bedarfs (z.B. Esswaren) unterliegen dem reduzierten Satz von 2,5 %.
Ziel der Mehrwertsteuer ist die Besteuerung des inländischen Konsums. Deshalb gilt das Bestimmungslandprinzip. Dabei werden die Gegenstände wegen der Ausfuhr aus dem Herkunftsland von der dortigen Steuer befreit. Dafür unterliegen sie im Gegenzug wegen der Einfuhr der Steuer des Bestimmungslands. weitere MWST Info's bei EZV.ADMIN FAQ Artikel: Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ersetzt die 6-stellige MWST-Nummer
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